Im Knonaueramt und in angrenzender Gemeinde Aesch sind in 7 Gebieten insgesamt 21 Grosswindenergieanlagen geplant
2) Änderung Energiegesetz:
Entmachtung der Gemeinden bei Windparks durch Einführung eines Kantonalen Plangenehmigungsverfahrens.
Mit der Plangenehmigung wird auch das Enteignungsrecht erteilt (Art. 16c PBG).
Verein Gegen-Wind Knonaueramt wird im SRF erwähnt
Kleine Aargauer Gemeinden kämpfen gegen grosse Zürcher Windräder
Das können Sie jetzt tun
Unterschreiben Sie noch heute die Wald- und die Gemeindeschutzinitiative, damit keine Windenergieanlagen in die Wälder gebaut werden und Landschaft und Natur zerstören (vgl. unsere Einwendungen), und die betroffenen Gemeinden und Stimbürgerinnen und Stimmbürger nicht übergangen werden.
Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen
Der Naturschutz ist durch die Errichtung grosser Windparks in der Schweiz gefährdet. Im Namen des Klimaschutzes schreckt man nicht vor der Abholzung wichtiger Naturräume zurück, um dort riesige Windkraftanlagen zu errichten. Das Abholzen von Bäumen zum Schutz des Klimas ist ab- soluter Unsinn! Diese Initiative fordert, dass die Wälder vor der Errichtung von Windkraftanlagen geschützt werden.
In der Schweiz sind mehrere hundert Windparks und weit über 1000 Windkraftanlagen vorausgesehen. Viele von ihnen sollen mitten im Wald oder direkt am Waldrand errichtet werden. Für jede installierte Windkraftanlage müsste jedoch eine Fläche von einem Fussballfeld gerodet werden. Tausende Hektar Wald und Natur würden einfach dafür geopfert.
Der Wald ist nicht nur für die Biodiversität, sondern auch für den Menschen lebenswichtig. Es ist das gesamte Ökosystem, das durch den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern bedroht wird. Windkraftanla- gen töten Vögel und Fledermäuse und führen zu einem Verlust an Lebensraum für die Tierwelt. Ausser- dem verdichten die Baumaschinen den wertvollen Waldboden unwiederbringlich.
Diese Initiative verbietet nicht die Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese deutlich ausserhalb von Wäldern und Waldweiden geplant und gebaut werden. Die Natur braucht Schutz und darf nicht im Namen des Klimas bedroht werden. Klimaschutz bedeutet auch, den Wald als natürliche Lunge zu schützen. (Text der Waldschutzinitiative)
Die Gemeindeschutz-Initiative fordert, dass alle Einwohner, die vom Bau von Windturbinen betroffen sind, demokratisch abstimmen können.
Die Umgebung unseres Wohnorts wirkt sich direkt auf unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität aus. Die Schönheit der Landschaft oder die Nähe zu Grünflächen sind wichtig, um sich erholen und die Vorzüge der Natur geniessen zu können. Die Realisierung von Windparks in der Umgebung eines Wohnorts bedroht die Lebensqualität und das Wohlbefinden. Diese Initiative fordert, dass jedes Windkraftprojekt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in den Gemeinden, die von der Anlage betroffen sind, zur Abstimmung vorgelegt wird. So hat die Bevölkerung das Recht, ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität und die Attraktivität ihrer Gemeinde zu verteidigen.
In der Schweiz sind mehrere hundert Windparks und weit über 1000 Windkraftanlagen vorausgesehen. Viele Regionen im Jurabogen, im Mittelland, in den Voralpen und den Alpen sind von geplanten Anlagen betroffen. Windturbinen haben Auswirkungen auf die Landschaft der betroffenen Regionen und den All- tag der Menschen, die dort leben. Deshalb muss den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, über diese Projekte abzustimmen.
Derzeit wird versucht, das Recht, sich lokal gegen den Bau von Windkraftanlagen zu wehren, so weit wie möglich zu beschränken. Dank der Verfassungsgarantie dieser Initiative müssen Gesetze auf Bundes- und Kantonsebene künftig kommunale Abstimmungen über Windkraftprojekte vorsehen.
Diese Initiative verbietet nicht die Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden, und zwar in den betroffenen und stark beeinträchtigten Gemeinden. (Text der Gemeindeschutzinitiative)
Visualisierungen
Visualisierungen
Beide Teile der Visualisierungen werden noch mit mehreren Aufnahmen von unterschiedlichen Standorten aus ergänzt.
Die andere Art der Visualisierung
In diesem Video wurden die Windenergieanlagen entfernt, um die Zerstörung der Landschaft aufzuzeigen
Argumente gegen Windenergieanlagen
Argumente gegen Windenergieanlagen
Güterabwägung: Den beträchtlichen Auswirkungen auf Bevölkerung, Natur und Landschaft steht ein äusserst geringer Nutzen gegenüber.
Es ist offenkundig, dass unsere heutige Lebensweise Infrastrukturbauten unvermeidlich macht, welche Natur und Landschaft beeinträchtigen. Man sollte dabei aber die Auswirkungen auf Bevölkerung, Natur und Landschaft so wie die Kosten ins Verhältnis zum effektiven Nutzen setzen.
Auch eine Staumauer ist keine Augenweide und stellt einen massiven Eingriff in die Natur dar, sie sorgt aber für die zuverlässige Produktion grosser Strommengen, während Windturbinen bei den hiesigen Windverhältnissen nur wenig und in höchstem Masse unzuverlässig Strom produzieren und dabei die Landschaft viel weiträumiger verschandeln, als die Wehre und Staumauern, mit welchen wir zwei Drittel unseres Strombedarfs produzieren können.
Das Missverhältnis in der Güterabwägung wird augenfällig, wenn man konkrete Zahlen betrachtet. So beträgt z.Bsp. die Jahresleistung des Wasserkraftwerks Verbois im Kanton Genf 466 GWh und damit das 23-Fache dessen was das auf dem Grenchenberg inmitten von BLN- und Jura-Schutzzonen geplante und auf Dutzende von Kilometern sichtbare Windindustriegebiet gemäss Betreiber-Prognosen produzieren wird. Der Beitrag des genannten Windindustriegebietes zur nationalen Stromproduktion wird ein halbes Promille (0.05%) betragen, abgesehen davon dass die Windturbinen (im Gegensatz zur Wasserkraft) den Strom dann produzieren, wenn der Wind gerade in geeigneter Geschwindigkeit bläst.
Geringes Windpotential
Die Schweiz im Allgemeinen und der Kanton Zürich im Speziellen sind ungeeignete Standorte für die Nutzung der Windkraft. Ersteres zeigt anschaulich der europäische Windatlas, zu zweiterem hält die Windpotentialstudie des Kantons Zürich von 2014 fest: Auf der nationalen Windkarte der Schweiz wird dem Kanton Zürich ein bescheidenes Windpotential attestiert
Schaut man sich die europäischen Länder an, deren Stromproduktion den höchsten Windstromanteil hat (Dänemark, Irland, Portugal, Deutschland) so sind dies allesamt Länder mit langer Küstenlinie und tiefer Höhenlage, Binnenländer findet man in der Spitzengruppe keine. So ist es auch kaum ein Zufall, dass historisch in der Schweiz gerade einmal eine Windmühle überliefert ist (17. Jh in Lutry VD), während es zahlreiche wasserbetriebene Mühlen gab.
Auch die schlechte Auslastung der heute schon bestehenden Windturbinen zeigt das geringe Potential ganz klar. Im Mittel liegt die Auslastung bei knappen 20%, das ist als würden die Anlagen knapp jeden fünften Tag auf Vollast laufen und die übrige Zeit stillstehen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die heute bereits existierenden Windturbinen noch an den dafür am geeignetsten Standorten aufgestellt wurden:
Entwertung von Wohneigentum in der Umgebung
In Deutschland, wo mit industriellen Windturbinen schon mehr Erfahrungen vorliegen als in der Schweiz hat eine Studie mehrerer Universitäten die Entwertung von Immobilien im Umkreis von Windturbinen untersucht und ist dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Wertverlust von 7.1% im 1-Kilometer Umkreis von Windturbinen
erst ausserhalb von 8-9-Kilometern Umkreis ist kein Wertverlust feststellbar
Wertverlust von bis zu 23% bei sehr alten Häusern und Häusern in ländlichen Gegenden
Die Nassauer Sparkasse schreibt auf ihrer Seite bei der Beratung von Immobilienkäufern explizit: Windräder können ein Grundstück abwerten.
Eine britische Studie kommt zum Schluss, dass Häuser in 2 km Distanz von Windturbinen durchschnittlich 11% ihres Wertes verlieren in 4 km Distanz noch 3%.
In der Schweiz äusserte der Glarner Regierungsrat bei den Diskussionen zum schlussendlich abgelehnten Wind-Industriegbiet Bilten die Befürchtung, Windturbinen würden Neuzuzüger abschrecken, was nichts anderes bedeutet, als dass Immobilien (aufgrund geringerer Nachfrage) entwertet würden. Es wurden auch mehrere Immobilien-Käufe sistiert und Bauvorhaben gestoppt, bevor das Wind-Industriegebiet Bilten definitiv abgelehnt war.
Für die Besitzer betroffener Wohnliegenschaften, häufig Menschen die ein Leben lang für ein Eigenheim gespart haben, wird dies bedeuten, dass sie ihren Lebensabend im Schatten und unter der Lärmbelastung von Windturbinen in ihrer dannzumal nur noch deutlich unter dem ursprünglichen Wert zu verkaufenden Liegenschaften werde verbringen müssen. Nicht auszuschliessen ist auch, dass die Banken in solchen Fällen wegen des gesunkenen Immobilienwertes eine Erhöhung der Eigenmittel fordern, womit auf die Besitzer zusätzlich noch finanzielle Schwierigkeiten zukommen.
(Infra-)Schall und Schattenwurf beeinträchtigen Lebensqualität und Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohnern
Windturbinen erzeugen einerseits hörbaren Schall und andererseits Infraschall, welchen das menschliche Gehör zwar nicht wahrnimmt, wo aber Studien darauf hindeuten, dass Infraschall die Gesundheit beeinträchtigen kann. Gesundheitsschädigungen durch Infraschall von Windturbinen wurde in Frankreich bereits gerichtlich anerkannt und den Geschädigten eine Entschädigung zugesprochen.
Beim hörbaren Lärm welchen die Windturbinen emittieren handelt es sich um eine sich regelmässig wiederholende und lange andauernde Lärmbelastung (Anwohner beschreiben es als pulsierendes „Wummern“), welche bei gleicher Intensität als deutlich unangenehmer empfunden wird, als sporadisch auftretende Geräusche (vergl. z.Bsp. einen tropfenden Wasserhahn oder eine schlecht eingestellte Heizung).
Weiter tritt dieser Lärm völlig entkoppelt von menschlichen Ruhezeiten auf (im Gegensatz z.Bsp. zu Bau- oder Verkehrslärm) – die Turbinen dröhnen dann, wenn der Wind bläst, auch wenn die Anwohner schlafen wollen. Hörbarer Lärm ist nachweislich ein Stressfaktor und hat diverse nachteilige Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden.
Zahlreiche Betroffene berichten von gravierenden Beeinträchtigungen von Gesundheit und Wohlbefinden in der Nähe von Windkraftanlagen und viele Länder haben aus diesem Grund gesetzliche Mindestabstände zu Wohnbauten von 1000 bis 3000 Metern eingeführt. In der Schweiz existieren solche gesetzlichen Mindestabstände bisher nur in einzelnen Gemeinden, landesweit ist in diesem Zusammenhang einzig die Lärmschutzverordnung (LSV) massgebend. Diese stammt dabei von 1986, d.h. aus einer Zeit wo die Erstellung industrieller Windturbinen in der Schweiz kein Thema war.
Hohe Kosten
Kein Investor würde in der Schweiz Windturbinen aufstellen, wenn diese nicht massiv subventioniert würden.
Windstrom wird mit bis zu 23 Rp. pro kWh subventioniert. Dies ist mehr als die Subventionen für Photovoltaik und mehr als das Vierfache des durchschnittlichen Marktpreises für Strom (5 Rp. pro kWh) und es übertrifft sogar den Preis welchen Privatkunden bei Hochtarif bei den meisten Anbietern bezahlen müssen (EKZ: Hochtarif 18.5 Rp/kWh, Niedertarif 13.9 Rp/kWh). So werden pro Turbine bis zu 1.4 Millionen pro Jahr an Subventionen ausgeschüttet, welche Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten bezahlen.
Zu diesen direkten Kosten kommen noch weitere Kosten aufgrund der höchst unsteten Produktion hinzu.
Weil der Windstrom völlig entkoppelt vom Bedarf produziert wird, muss ein guter Teil zwischengespeichert werden, wobei mindestens 20% des gespeicherten Stroms verloren gehen, und wodurch auch weitere Kosten für die Stromspeicherung entstehen.
Dadurch dass der Windstrom (im Gegensatz z.Bsp. zur Photovoltaik) nicht lokal verbraucht oder gespeichert wird, müssen die Übertragungsleitungen auf die Maximalleistung der Turbinen ausgelegt werden, welche aber nur selten erreicht wird (im Jahresmittel produzieren die in der Schweiz bereits existierenden Turbinen durchschnittlich knappe 20% ihrer Maximalleistung).
Rotoren töten Greifvögel, Störche und Fledermäuse
Unlängst machte der Fall eines erschlagenen Steinadlers im Berner Jura traurige Schlagzeilen. Dies nachdem im Schweizer Jura 2009 zum ersten Mal seit 150 Jahren eine Steinadler-Brut nachgewiesen wurde und dort auch heute erst wenige vereinzelte Brutpaare gezählt werden. Im Kanton Zürich leben zwar keine Steinadler, es würden aber auch hier Störche, Greifvögel und Fledermäuse durch industrielle Windturbinen getötet.
Gemäss Birdlife sind in den USA Windturbinen bereits die hauptsächliche Todesursache von Steinadlern und eine kürzlich erschienene internationale Studie (englisch) die im Biosphärenreservat Western Ghats (Indien) durchgeführt wurde, beobachtet einen starken Rückgang von Raubvögeln und dadurch massive Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem in der Umgebung von Windparks. Gemäss der Studie sind diese Auswirkungen bisher „stark unterschätzt“ worden.
In der Schweiz nennt BirdLife folgende durch Windturbinen bedrohte Vogelarten:
Birk-, Auer-, Schnee- und Haselhuhn (Vertreibung durch Lebensraumveränderung)
Rotmilan, Schwarzmilan, Falke, Feldlerche, Mäusebussard, Uhu und Käuze, Weiss- und Schwarzstorch (Gefährdung durch Kollision).
Neben Vögeln werden auch Fledermäuse häufig durch Windturbinen getötet. Eurobats ist ein internationales Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen, welches die Schweiz 2013 unterzeichnet hat. Die in diesem Zusammenhang erstellten "Richtlinien für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windparkprojekten" (in Englisch) enthalten folgende Empfehlung: Windkraftanlagen sollten nicht in Wäldern oder näher als 200 Meter an Wäldern aufgestellt werden, wegen des hohen Risikos von Tötungen und den gravierenden Auswirkungen auf den Lebensraum die solche Standorte für alle Fledermausarten zur Folge haben.
In der Schweiz werden aufgrund der Topographie und der Besiedlungsdichte Windturbinen häufig auf bewaldeten Kreten und Hügelkuppen geplant (z.Bsp. Mollendruz, Stierenberg) und auch im Kanton Zürich handelt es sich bei vielen in Frage kommenden Standorten um Waldgebiete. Es wird so für das Erstellen der Windturbinen nicht nur Wald gerodet werden müssen, diese Standorte widersprechen auch diametral den Empfehlungen von Eurobats zum Fledermausschutz.
Entstellung der Landschaft und vertrauter Lebensumgebung
Aufgrund der Windverhältnisse müssen Windturbinen auf weitherum sichtbaren Kreten und Hügelkuppen errichtet werden, häufig in noch einigermassen naturbelassenen Gebieten.
Die Anlagen erreichen dabei gigantische Höhen von 230 Metern und überragen damit alle heute in der Schweiz existierenden Bauten (Höhe Hochspannungsmasten ca. 50 Meter, Grossmünstertürme in Zürich 62 Meter, Swissôtel Oerlikon 85 Meter, Sendeturm Üetliberg 186 Meter) und bei Drehung stören die Rotoren von über 100 Metern Durchmesser das Landschaftsbild zusätzlich. In der Nacht müssen die Turbinen aus Gründen der Flugsicherheit mit Blinklichtern befeuert werden, was zu einer Lichtverschmutzung des Nachthimmels führt und besonders in bisher wenig erschlossenen und ländlichen Gebieten massiv ins Auge springen wird.
Hier finden sich photorealistische Visualisierungen basierend auf echten Anlage- und Geodaten, welche veranschaulichen wie in der Schweiz geplante Wind-Industriegebiete die Landschaft beeinträchtigen werden, einschliesslich Visualisierungen des nächtlichen Erscheinungsbildes.
Für die betroffenen Menschen bedeutet dies vielfach einen gravierenden Eingriff in ihre vertraute Lebensumgebung. Gerade Menschen die in bescheidenen Vermögensverhältnissen leben, sind besonders auf ein intaktes Umfeld in unmittelbarer Wohnnähe angewiesen und werde von der Zerstörung ihrer Wohngegend besonders hart getroffen, weil es für sie schwerer ist, sich den Konsequenzen durch Wohnortswechsel zu entziehen. Diese Menschen können es sich auch nicht leisten ihre Ferien und Freizeit an irgendwelchen mondänen Orten rund um den Globus zu verbringen und sind deshalb mehr als andere darauf angewiesen, dass an ihrem Wohnort attraktiver Erholungsraum für kostengünstige Freizeitaktivitäten erhalten bleibt.
Versiegelung von Naturböden
Die gigantischen Betonsockel auf welchen die Turbinen zu stehen kommen bestehen aus über 1000 Tonnen Beton und reichen mehrere Meter tief in den Boden. Ein Rückbau ist nicht verbindlich geregelt und es ist zu erwarten, dass aus Kostengründen zumindest ein Teil des Betonsockels auch nach einem Rückbau im Boden verbleibt und diesen in ökologischer wie in landwirtschaftlicher Hinsicht dauerhaft entwertet (beeinträchtigtes Wurzelwachstum, Staunässe).
Hinzu kommen die breiten und schwerlastfähigen Zufahrtsstrassen, welche auch nach der Errichtung der Turbinen für Wartungsarbeiten und einen Rückbau der Anlagen bestehen bleiben und häufig durch bisher naturbelassene Gebiete und Wälder gebaut werden müssen.
Sehr schlechte Ökobilanz
Neben früher genannten Umweltproblemen wie der Gefährdung von Flugtieren und der Versieglung von Naturböden, ist auch die CO2-Bilanz von Windturbinen schlechter als jene des heutigen Schweizer Strommix. Zwar stossen Windturbinen im Betrieb (wie auch Solarzellen, Stauwehre und AKWs) kein CO2 aus. Für den Bau der Turbinen sind aber im Verhältnis zur Stromausbeute enorme Mengen an Beton sowie der Transport grosser Materialmengen und die Förderung von Rohstoffen notwendig, was alles direkt oder indirekt CO2 emittiert.
So kommt eine Studie im Auftrag des BAFU (Tab. 4.1, S. 16) zum Schluss, dass der Gesamtausstoss an CO2 über die gesamte Lebensdauer der Anlage und im Verhältnis zur produzierten Strommenge bei Windturbinen 4.5 mal so hoch ist als bei Laufwasserkraftwerken und immer noch deutlich grösser als bei der Atomkraft. Dabei betrachtet die Studie den "Strom ab Klemme Kraftwerk", dh. es ist dabei nicht berücksichtigt, dass durch die stark schwankende Stromproduktion der Windturbinen ein guter Teil des Stroms zwischengespeichert werden muss, wodurch Verluste entstehen, was die CO2-Bilanz des Windstroms nochmals verschlechtert.
Schlussendlich verursacht nach Ende der Lebensdauer die Entsorgung der Rotorblätter grosse Probleme . Die Faser-Verbundstoffe aus welchen diese bestehen, können nicht in herkömmlichen Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden, so dass im Ausland Rotorblätter teilweise in Deponien landen.
Dies alles muss ins Verhältnis gesetzt werden zu den verhältnismässig geringen Strommengen, welche die Anlagen liefern.
Auch in der Schweiz gilt, je mehr solcher Anlagen aufgestellt werden, desto höher das Risiko dass sich solche Unfälle ereignen.
Die Rotorblätter mit Längen von 80 Metern bestehen aus Faser-Verbundstoffen und beim Bruch dieser Rotorblätter werden feine Splitter und Fasern in einem Umkreis von mehreren hundert Metern verteilt. Die Gondeln befinden sich auf 150 Metern Höhe, wiegen ca. 350 Tonnen und haben die Grösse eines Einfamilienhauses. Darin befinden sich brennbare und für die Umwelt höchst gefährliche Materialien wie Lithiumbatterien und grosse Mengen Maschinenöl, welches bei Havarien Boden und Grundwasser gefährdet.
Aufgrund der Anlage-Grösse können Brände in der Gondel nicht gelöscht werden, was iinsbesonderen an Wald-Standorten massive Gefährdung mit sich bringt.
Eiswurf im Winter gefährdet Bevölkerung und beeinträchtigt Erholungsgebiete
Bei tiefen Temperaturen kann sich an den Rotorblättern Eis bilden, welches dann bei Rotation weggeschleudert wird.
Dies führt zur Sperrung von Wanderwegen und Langlaufloipen oder im schlimmeren Fall zu tödlichen Unfällen.
Dass es sich dabei nicht nur um ein hypothetisches Risiko handelt zeigt folgendes Video:
Aber auch entsprechende Warnschilder im Bereich existierender Windturbinen zeugen von dieser Gefahr, wie untenstehende von den Verenaforen (D) in der Nähe von Schaffhausen und von Peuchapatte (JU):
Eindrückliche Videos zum Thema Windenergieanlagen
Die Windenergie-Problematik in anschaulichen Videos:
Die Windenergie-Problematik in anschaulichen Videos:
Spenden
Spenden
Mit Ihren Spenden konnten wir bereits Druckkosten und einen Teil der Visualisierungen bezahlen.Vielen herzlichen Dank!
Spenden sind nach wie vor willkommen. Wir decken damit Kosten für Website, Visualisierungen, Druckauslagen, rechtliche Abklärungen u.a.m. Der erste Teil der Visualierungen der WEA ist bereits abgeschlossen. Der zweite Teil muss erst noch erstellt werden.
Spendenkonto:
Migros Bank Verein Gegen-Wind Knonaueramt Unterdorf 1 8914 Aeugst am Albis IBAN CH48 0840 1000 0732 3231 9